Kriterien

Nachstehend sind die Fördervoraussetzungen, der Förderumfang sowie die Zuwendungshöhe des SchwimmFidel-Projekts aufgeführt.

Fördervoraussetzungen   und Förderumfang

  1. Träger der Maßnahme können ausschließlich Mitglieder im zuständigen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband in Baden-Württemberg sein.
  2. Der Gesamtumfang eines förderfähigen Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten. Ein Kurs umfasst zehn Einheiten, davon können bis zu sechs Übungseinheiten an geeigneten Orten außerhalb eines Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung, durchgeführt werden. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch im Schwimmbecken eines Schwimmbads stattfinden.
  3. Die Gruppengröße beträgt mindestens vier Kinder, maximal sieben Kinder. Jeweils ab dem achten Kind kann eine neue Kursgruppe gebildet werden. Bei den Teilnehmenden handelt es sich ausschließlich um Vorschulkinder. Je Vorschulkind ist nur ein Schwimmkurs im Rahmen des Programms förderfähig.
  4. Der Schwimmkurs bildet inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ ab.
  5. Der Schwimmkurs ist in Kooperation mit einer baden-württembergischen Kindertageseinrichtung durchzuführen. Obligatorisch ist die Durchführung eines Elternabends zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers. Die Durchführung des Elternabends ist auch in digitaler Form möglich.
  6. Der Schwimmkurs soll möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, er kann auch am Wochenende oder in den Ferien durchgeführt werden.
  7. Die Leitung des Schwimmkurses obliegt einer Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung.
  8. Die Qualifizierung von Schwimmlehrkräften zur Durchführung von Anfängerschwimmkursen kann bezuschusst werden. Vor Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist im Vorfeld eine Absichtserklärung des Vereins bzw. der Ortsgruppe sowie der in Zukunft kooperierenden Kindertageseinrichtung hinsichtlich einer Kooperation im Rahmen des Programms „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ vorzulegen. Die Absichtserklärung muss von der an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmenden Person unterzeichnet sein.
  9. Der Schwimmkurs muss im Zeitraum 01. September 2023 bis 31. Dezember 2025 stattgefunden haben.

Zuwendungshöhe
 

Für die Vereine/Ortsgruppen bestehen bezogen auf die Förderung folgenden Wahlmöglichkeiten:                  

  1. Pauschalierte Förderung: Der Kurs wird mit einer Pauschale in Höhe von 300 Euro bezuschusst. Im Verwendungsnachweis ist die zweckentsprechende Verwendung zu bestätigen.
  2. Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten:               Ein Schwimmkurs wird mit bis zu max. 600 Euro pro Kurs bezuschusst. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
  • die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten
  • bis zu zwei Zeitstunden á 25 Euro für die Durchführung des verpflichtenden Elternabends
  • bis zu max. vier Zeitstunden für unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro.
  • max. 200 Euro für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche (Eintrittsgelder sind nicht förderfähig)
  • Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen.        

Kosten für Materialien sowie Reise- und Fahrtkosten sind nicht zuwendungsfähig.  

Eine Qualifizierung von Schwimmlehrkräften zur Durchführung von Anfängerschwimmkursen kann mit bis zu 250 Euro je Teilnehmer bezuschusst werden.   

Für den Schwimmkurs dürfen keine Teilnehmerbeiträge erhoben werden.

 

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