Anmeldevoraussetzungen
Im Rahmen des Programms „SchwimmFidel“ wird auch die Qualifizierung von Schwimmausbilder*innen im Bereich Anfängerschwimmen gefördert.
Um an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen zu können, sollte der/die Teilnehmende an einen Schwimmverein oder eine DLRG-Ortsgruppe in Baden-Württemberg angeschlossen sein, die eine Teilnahme am SchwimmFidel-Projekt beabsichtigt.
Um eine Förderung zu erhalten, muss von der DLRG-Ortsgruppe/dem Verein und deren betreffenden Übungsleiter*in, sowie von der zukünftig kooperierenden Kindertageseinrichtung oder Schule eine Absichtserklärung unterzeichnet werden.
Die unterschrieben Absichtserklärung ist im Zuge der Anmeldung unbedingt unter Angabe des Anbieters sowie Schulungsorts und -datums an info@schwimmfidel.de zu senden.
Auf Grundlage dieser Absichtserklärung ist eine Teilnahme an einer der unten genannten Qualifizierungsmaßnahmen möglich, welche mit bis zu 250€ pro Teilnehmer*in gefördert wird. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Sollte die Teilnahmegebühr der Qualifizierungsmaßnahme über 250€ liegen, sind die Mehrkosten vom Schwimmverein bzw. den DLRG-Gliederung zu tragen.
Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen
Die Ausbildungen umfassen jeweils 30-32 Unterrichtseinheiten und sind in zwei Teile von je 15 bzw.16 Unterrichtseinheiten aufgeteilt. Dabei muss Teil 1/Grundblock zwingend vor Teil 2/Fachblock besucht werden.
Hinweis! DLRGler*innen können auch an Ausbildungsterminen der Schwimmverbände teilnehmen, sowie Mitglieder der Schwimmverbände an Ausbildungsterminen der DLRG.
Voraussetzungen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- DRSA Bronze nicht älter als 2 Jahre
- Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
- Unterschriebener DOSB-Ehrenkodex
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- DRSA Silber nicht älter als 2 Jahre
- Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten