FAQs "SchwimmFidel – ab ins Wasser!"
Warum lohnt sich eine Teilnahme?
- Bis zu 600€ Förderung pro durchgeführten Schwimmkurs (600min)
- Chance neue Mitglieder zu gewinnen
- Mehr Kindern den Zugang zu einem Schwimmkurs ermöglichen (z.B. aus sozial schwachen Familien)
- Veränderung des Status-Quo: Damit in den nächsten Jahren nicht wieder so viele Grundschüler nicht schwimmen können, müssen wir jetzt handeln und mehr Vorschulkindern die optimale Vorbereitung auf den Schwimmunterricht in der Schule ermöglichen.
- Langfristige Kooperationen
- Vorschulkindern eine optimale Vorbereitung auf den Schuleintritt ermöglichen, indem die Wassergewöhnung und schwimmspezifische Grundfertigkeiten thematisiert werden.
- Mehr Kindern den Zugang zu einem Schwimmkurs ermöglichen (z.B. aus sozial schwachen Familien)
- Gute Außendarstellung für den Kindergarten
- Die Kita hat nur einen geringen Organisationsaufwand. Außer der Organisation eines Elternabends in Abstimmung mit dem Schwimmverein/der DLRG-Ortsgruppe und der Organisation des Weges zum Schwimmbad, kommen keine weiteren Aufgaben auf die Kita zu.
- Langfristige Kooperationen
Rahmenbedingungen
- Mitglieder und außerordentliche Mitglieder der Landesschwimmverbände in Baden-Württemberg
- Ortsgruppen der DLRG Landesverbände Baden und Württemberg
Ja, die Kurse dürfen auch nach 16:30 Uhr stattfinden, wenn kein anderer Termin möglich ist. Nach Möglichkeit sollte jedoch ein Termin vor 16:30 Uhr gesucht werden.
An einem Kurs können vier bis sieben Kinder teilnehmen.
Ja, der Kurs kann stattfinden, indem Vorschulkinder aus zwei Kindertageseinrichtung zusammengelegt werden. Grundvoraussetzung dabei ist aber, dass für beide teilnehmenden Kindertageseinrichtungen Elternabende stattfinden und mit jeder Kindertageseinrichtung ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wird. Weitere Ausnahmeregelungen sind über die jeweiligen Projektkoordinator*innen zu erfragen.
Der Transport der Kinder zum Schwimmbad kann von der Kindertageseinrichtung bzw. den Eltern organisiert werden. Auch der Schwimmverein oder die DLRG kann den Transport in Einzelfällen übernehmen. Hier ist eine Absprache aller Parteien notwendig.
Nein, bei anfallenden Kosten für den Bädereintritt müssen die Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen dafür aufkommen. Oft lohnt es sich in Gespräche mit der Stadt zu gehen, um einen kostenfreien Einlass für die Kinder zu erhalten. Einige Kindertageseinrichtungen sind an Fördervereine angebunden, die solche Kosten übernehmen können. Ein weiterer Weg ist die Suche nach einem Sponsor, der den Beitrag übernimmt.
Die Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung) und Niveaustufe 2 (Wasserbewältigung mit Grundbewegungen Schwimmen) sollten angestrebt werden.
Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung)
- Ziel der Wassergewöhnung ist die Wahrnehmung der spezifischen Bedingungen und die Gewöhnung an diese Bedingungen. Die Kinder erleben die Eigenschaften des Wassers (Temperatur, Dichte und Druck) und die Wirkungen des Wassers (Kraft, Auftrieb, Widerstand) im Flach- und / oder vorzugsweise im Tiefwasser.
Niveaustufe 2 (Grundfertigkeiten)
- Die Aneignung der sieben Grundfertigkeiten (atmen, tauchen, springen, drehen, rollen, gleiten, fortbewegen) ist elementare Voraussetzung für das Erlernen des Sicheren Schwimmen Könnens.
- Ziel dieses Unterrichtsabschnittes ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die Widerstands- und Umgebungsbedingungen im Wasser für eine kontrollierte eigene Bewegungskoordination zu erleben und zu nutzen. Die Beherrschung der Grundfertigkeiten ermöglicht eine zielgerichtete Vorbereitung der Bewegungsausführungen durch zweckmäßige Extremitäteneinsätze und Körperverhalten in Bezug zur angestrebten Technik einer beliebigen Schwimmart.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ja, es können mehrere Schwimmkurse zur selben Zeit, im selben Schwimmbecken stattfinden.
Es ist auch möglich, dass im Schwimmbecken parallel zwei Schwimmkurse stattfinden, von welchen einer ein SchwimmFidel-Kurs ist, der andere ein normaler Schwimmkurs des Schwimmvereins/der DLRG-Ortsgruppe.
Nein, je Vorschulkind ist nur ein Schwimmkurs im Rahmen des Programms förderfähig.
Nein, bis zu sechs Übungseinheiten können an geeigneten Orten außerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch innerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads stattfinden.
Mit dieser Möglichkeit wollen wir versuchen auch vermehrt die Vereine/DLRG-Ortsgruppen zu erreichen, welche aufgrund eines Mangels an verfügbarer Wasserfläche nicht am Projekt teilnehmen könnten.
Anträge, Verträge, Nachweise
Die Fördersumme kann erst nach der Durchführung des Kurses ausgezahlt werden. Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen folgende Anträge/Nachweise bei den zuständigen Projektkoordinatoren vorliegen:
- Antrag (zu stellen durch Verein/Ortsgruppe) vor Durchführung der Kurse
- Kooperationsvertrag mit dem Kindergarten vor Durchführung der Kurse
- Verwendungsnachweis (zu stellen durch Verein/Ortsgruppe) nach der Durchführung der Kurse
Zudem müssen folgende Kriterien (Fördervoraussetzungen und -umfang) erfüllt sein.
Ja, alle Anträge und Nachweise können auf dieser Homepage abgerufen werden:
Fördermöglichkeiten
Möglichkeit 1:
Pauschalierte Förderung:
- Der Kurs wird mit einer Pauschale in Höhe von 300 Euro bezuschusst.
Möglichkeit 2:
Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten:
Ein Schwimmkurs wird mit bis zu max. 600 € pro Kurs bezuschusst. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
- die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten,
- bis zu zwei Zeitstunden á 25 Euro für die Durchführung des verpflichtenden Elternabends,
- bis zu max. vier Zeitstunden für unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro, sowie
- max. 200 Euro für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche.
Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und Rechnungsbelege vorzuhalten.
Grundsätzlich dürfen die SchwimmFidel-Schwimmkurse nur einmal gefördert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit nicht zuwendungsfähige Leistungen wie z.B. Materialien, Reise- und Fahrtkosten durch andere Mittel fördern zu lassen.
Nein, Eintrittsgelder sind nicht förderfähig.
Schwimmausbilder*innen
Für Schwimmvereine
- Um einen SchwimmFidel-Kurs geben zu können, benötigen die Trainer*innen mindestens einen Kursleiter*in Anfängerschwimmen (ASA I und ASA II).
Für DLRG-Ortsgruppen
- Um einen SchwimmFidel-Kurs geben zu können, benötigen die Ausbilder*innen mindestens einen Ausbildungsassistenten Schwimmen.
Nein, die Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen können die Bezahlung ihrer Schwimmausbilder*innen selbst festlegen.
Mitglieder des DLRG Landesverband Württemberg e.V. sollten sich vor der Festlegung des Stundensatzes ihrer Schwimmausbilder*innen an die zuständige Projektkoordinatorin wenden.
Über das ARGE Schwimmprojekt Baden-Württemberg gibt es für die Schwimmvereine /DLRG-Ortsgruppen die Möglichkeit Schwimmausbilder*innen auf Minijob-Basis zu beschäftigen, welche dann die SchwimmFidel Kurse durchführen. Diese Schwimmausbilder*innen dürfen über dieses Beschäftigungsverhältnis nur Schwimmkurse im Rahmen des Förderprogramms SchwimmFidel durchführen.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fördert mit einer Qualifizierungsmaßnahme die Ausbildung weiterer Schwimmausbilder*innen mit bis zu 250€ pro Teilnehmenden. Weiter Informationen dazu finden Sie hier.
Versicherung
Die Versicherung der teilnehmenden Kinder ist während des Kurses über den Schwimmverein/die DLRG gegeben.
Qualifizierungsmaßnahme
Ja, DLRGler*innen können auch an Ausbildungsterminen des Badischen Schwimm-Verbands/des Schwimmverbands Württemberg teilnehmen. Genauso können Mitglieder aus den Schwimmverbänden an Ausbildungsterminen der DLRG Baden/Württemberg teilnehmen.