Kriterien
Fördervoraussetzungen und -umfang
- Träger der Maßnahme können ausschließlich Mitglieder im zuständigen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband in Baden-Württemberg sein.
- Der Gesamtumfang eines förderfähigen Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten. Ein Kurs umfasst zehn Einheiten, davon können bis zu sechs Übungseinheiten an geeigneten Orten außerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch innerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads stattfinden.
- Die Gruppengröße beträgt mindestens vier Kinder, maximal sieben Kinder. Erst jeweils ab dem achten Kind kann eine neue Kursgruppe gebildet werden. Bei den Teilnehmenden handelt es sich ausschließlich um Vorschulkinder. Je Vorschulkind ist nur ein Schwimmkurs im Rahmen des Programms förderfähig.
- Der Schwimmkurs bildet inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ ab.
- Der Schwimmkurs ist in Kooperation mit einer baden-württembergischen Kindertageseinrichtung durchzuführen. Obligatorisch ist die Durchführung eines Elternabends in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers.
- Der Schwimmkurs soll möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, er kann auch am Wochenende oder in den Ferien durchgeführt werden.
- Die Leitung des Schwimmkurses obliegt einem/einer Schwimmausbilder*in mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung.
- Der Bewilligungszeitraum bildet das Vorschuljahr vom 01. September eines Jahres bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres.
Zuwendungshöhe
Für die Vereine/Ortsgruppen bestehen bezogen auf die Förderung folgenden Wahlmöglichkeiten:
- Pauschalierte Förderung: Der Kurs wird mit einer Pauschale in Höhe von 300 Euro bezuschusst. Im Verwendungsnachweis ist die zweckentsprechende Verwendung zu bestätigen.
- Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten: Ein Schwimmkurs wird mit bis zu max. 600 Euro pro Kurs bezuschusst. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
- die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten
- bis zu zwei Zeitstunden á 25 Euro für die Durchführung des verpflichtenden Elternabends
- bis zu max. vier Zeitstunden für unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro.
- max. 200 Euro für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche (Eintrittsgelder sind nicht förderfähig)
Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und Rechnungsbelege vorzuhalten.
Für den Schwimmkurs dürfen keine Teilnehmerbeiträge erhoben werden.
Kosten für Materialien sowie Reise- und Fahrtkosten sind nicht zuwendungsfähig.
Fördervoraussetzungen und -umfang
Zuwendungshöhe
- Träger der Maßnahme können ausschließlich Mitglieder im zuständigen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband in Baden-Württemberg sein.
- Der Gesamtumfang eines förderfähigen Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten. Ein Kurs umfasst zehn Einheiten, davon können bis zu sechs Übungseinheiten an geeigneten Orten außerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch innerhalb der Wasserfläche eines Schwimmbads stattfinden.
- Die Gruppengröße beträgt mindestens vier Kinder, maximal sieben Kinder. Erst jeweils ab dem achten Kind kann eine neue Kursgruppe gebildet werden. Bei den Teilnehmenden handelt es sich ausschließlich um Vorschulkinder. Je Vorschulkind ist nur ein Schwimmkurs im Rahmen des Programms förderfähig.
- Der Schwimmkurs bildet inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ ab.
- Der Schwimmkurs ist in Kooperation mit einer baden-württembergischen Kindertageseinrichtung durchzuführen. Obligatorisch ist die Durchführung eines Elternabends in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers.
- Der Schwimmkurs soll möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, er kann auch am Wochenende oder in den Ferien durchgeführt werden.
- Die Leitung des Schwimmkurses obliegt einem/einer Schwimmausbilder*in mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung.
- Der Bewilligungszeitraum bildet das Vorschuljahr vom 01. September eines Jahres bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres.
Für die Vereine/Ortsgruppen bestehen bezogen auf die Förderung folgenden Wahlmöglichkeiten:
- Pauschalierte Förderung: Der Kurs wird mit einer Pauschale in Höhe von 300 Euro bezuschusst. Im Verwendungsnachweis ist die zweckentsprechende Verwendung zu bestätigen.
- Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten: Ein Schwimmkurs wird mit bis zu max. 600 Euro pro Kurs bezuschusst. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
- die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten
- bis zu zwei Zeitstunden á 25 Euro für die Durchführung des verpflichtenden Elternabends
- bis zu max. vier Zeitstunden für unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro.
- max. 200 Euro für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche (Eintrittsgelder sind nicht förderfähig)
Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und Rechnungsbelege vorzuhalten.
Für den Schwimmkurs dürfen keine Teilnehmerbeiträge erhoben werden.
Kosten für Materialien sowie Reise- und Fahrtkosten sind nicht zuwendungsfähig.