Welchen Mehrwert haben wir als teilnehmende Ortsgruppe bzw. Schwimmverein?
Welchen Mehrwert haben wir als teilnehmende Kindertageseinrichtung?
Dürfen die Kurse auch am Abend durchgeführt werden (z.B. ab 17:00 Uhr)?
Ja, die Kurse dürfen auch nach 16:30 Uhr stattfinden, wenn kein anderer Termin möglich ist. Nach Möglichkeit sollte jedoch ein Termin vor 16:30 Uhr gesucht werden.
Wir haben Wasserfläche - mittags aber keinen Trainer*innen, was können wir tun?
Über die ARGE SchwimmFidel gibt es für die DLRG-Ortsgruppen und die Schwimmvereine die Möglichkeit Trainer*innen auf Mini-Job-Basis zu beschäftigen, welche dann die SchwimmFidel Kurse durchführen. Diese Trainer*innen dürfen über dieses Beschäftigungsverhältnis nur Schwimmkurse im Rahmen des Förderprogramms SchwimmFidel durchführen.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert mit einer Qualifizierungsmaßnahme die Ausbildung weiterer Schwimmtrainer*innen mit weiteren Fördergeldern mit bis zu 250€ pro Teilnehmenden. Wendet euch gerne bei Interesse an das SchwimmFidel-Team.
Kann ich innerhalb des Qualifizierungsmaßnahme als DLRGler*in an Ausbildungsterminen der Schwimmverbände teilnehmen und anders herum?
Ja, als DLRGler*in könnt ihr auch an Ausbildungsterminen des Badischen Schwimm-Verbands/ des Schwimmverbands Württemberg teilnehmen. Genauso können Mitglieder aus den Schwimmverbänden an Ausbildungsterminen der DLRG Baden/ Württemberg teilnehmen.
Ist der Stundensatz für die Ausbilder*innen an tarifliche Vorgaben gebunden?
Nein, die Schwimmvereine bzw. DLRG-Ortsgruppen können die Bezahlung ihrer Trainer*innen selbst festlegen.
Wie viele Kinder können an einem Kurs teilnehmen?
An einem Kurs können vier bis sieben Kinder teilnehmen.
Wir haben eine KiTa oder Kindergarten, aber dort sind nur zwei oder drei Kinder im Vorschulalter, kann trotzdem ein Kurs stattfinden?
Ja, der Kurs kann stattfinden, indem Vorschulkinder aus zwei Kindergärten zusammengelegt werden. Grundvoraussetzung dabei ist aber, dass in beiden teilnehmenden Kindergärten Elternabende stattfinden und mit jedem Kindergarten ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wird. Weitere Ausnahmeregelungen sind über die jeweiligen Projektkoordinator*innen zu erfragen.
Welche Möglichkeiten bestehen bezogen auf die Förderung für meine Ortsgruppe/meinen Verein?
Möglichkeit 1:
Pauschale Förderung
Möglichkeit 2:
Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten
Ein Schwimmkurs wird mit bis zu max. 600 € pro Kurs bezuschusst. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen.
Wie bekommen wir die Förderung und welche Nachweise müssen wir erbringen?
Die Fördersumme kann erst nach der Durchführung des Kurses ausgezahlt werden. Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen folgende Anträge/Nachweise bei dem SchwimmFidel-Team vorliegen:
Zudem müssen folgende Kriterien (Fördervoraussetzungen und Förderumfang) erfüllt sein.
Gibt es Vorlagen für einen Antrag, Kooperationsvertrag oder Verwendungsnachweis?
Ja, alle Anträge und Nachweise findet ihr auf unserer Homepage.
Welche Qualifikation benötigt der Ausbilder/ die Ausbilderin?
Für DLRG-Ortsgruppen
Für Schwimmvereine
Wie kommen die Kinder zum Hallenbad?
Der Transport der Kinder zum Schwimmbad kann von dem Kindergarten bzw. den Eltern organisiert werden. Auch der Schwimmverein oder die DLRG kann den Transport in Einzelfällen übernehmen. Hier ist eine Absprache aller Parteien notwendig.
Welchen Abschluss müssen die Kinder nach dem Kurs erbringen?
Die Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung) und Niveaustufe 2 (Wasserbewältigung mit Grundbewegungen Schwimmen) sollten angestrebt werden.
Was sind die Inhalte von Niveaustufe 1 und Niveaustufe 2?
Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung)
Niveaustufe 2 (Grundfertigkeiten)
Weitere Infos dazu findet ihr unter
Wie sind die Kinder während des Schwimmkurses versichert?
Die Versicherung der teilnehmenden Kinder ist während des Kurses über die DLRG/ den Schwimmverein gegeben.
Darf der Eintrittspreis für das Schwimmbad von den Eltern übernommen werden?
Nein, bei anfallenden Kosten für den Bädereintritt müssen die Schwimmvereine bzw. die DLRG-Ortsgruppen dafür aufkommen. Oft lohnt es sich in Gespräche mit der Stadt zu gehen, um einen kostenfreien Einlass für die Kinder zu erhalten. Einige Kindergärten sind an Fördervereine angebunden, die solche Kosten übernehmen können. Ein weiterer Weg ist die Suche nach einem Sponsor, der den Beitrag übernimmt.
Können Kurse zeitgleich stattfinden?
Ja, es können mehrere Schwimmkurse zur selben Zeit, im selben Schwimmbecken stattfinden.
Es ist auch möglich, dass im Schwimmbecken parallel zwei Schwimmkurse stattfinden, von welchen einer ein SchwimmFidel-Kurs ist, der andere ein normaler Schwimmkurs der DLRG-Ortsgruppe bzw. des Schwimmvereins.
Kann ein Kind auch mehrfach an einem SchwimmFidel-Kurs teilnehmen?
Nein, Je Vorschulkind ist nur ein Schwimmkurs im Rahmen des Programms förderfähig.
Müssen alle 10 Übungseinheiten eines Kurses im Schwimmbecken eines Schwimmbads stattfinden?
Nein, bis zu sechs Übungseinheiten können an geeigneten Orten außerhalb eines Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung mit größeren Planschbecken, durchgeführt werden. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch im Schwimmbecken eine Schwimmbads stattfinden.
Mit dieser Möglichkeit wollen wir versuchen auch vermehrt die Ortsgruppen und Vereine zu erreichen, welchen aufgrund mangelnder zur Verfügung stehender Wasserfläche, sont eine Teilnahme am Projekt nicht möglich wäre.