FAQs "SchwimmFidel – ab ins Wasser!"

Welchen Mehrwert haben wir als teilnehmende Ortsgruppe bzw. Schwimmverein?

  • 600€ Förderung pro durchgeführten Schwimmkurs (600min)
  • Chance neue Mitglieder zu gewinnen
  • Mehr Kindern den Zugang zu einem Schwimmkurs ermöglichen (z.B. aus sozial schwachen Familien)
  • Veränderung des Status-Quo: Damit in den nächsten Jahren nicht wieder so viele Grundschüler nicht schwimmen können, müssen wir jetzt handeln und mehr Vorschulkindern die optimale Vorbereitung auf den Schwimmunterricht in Schulen ermöglichen.
  • Langfristige Kooperationen

Welchen Mehrwert haben wir als teilnehmende Kindertageseinrichtung?

  • Vorschulkindern eine optimale Vorbereitung auf den Schuleintritt ermöglichen, indem die Wassergewöhnung und schwimmspezifische Grundfertigkeiten thematisiert werden. 
  • Mehr Kindern den Zugang zu einem Schwimmkurs ermöglichen (z.B. aus sozial schwachen Familien
  • Gute Außendarstellung für den Kindergarten
  • Die Kita hat nur einen geringen Organisationsaufwand. Außer der Organisation eines Elternabends in Abstimmung mit der DLRG bzw. dem Schwimmverein und der Organisation des Weges zum Schwimmbad, kommen keine weiteren Aufgaben auf die Kita zu. 
  • Langfristige Kooperationen

Dürfen die Kurse auch am Abend durchgeführt werden (z.B. ab 17:00 Uhr)?

Ja, die Kurse dürfen auch nach 16:30 Uhr stattfinden, wenn kein anderer Termin möglich ist. Nach Möglichkeit sollte jedoch ein Termin vor 16:30 Uhr gesucht werden.

Wir haben Wasserfläche - mittags aber keinen Trainer*innen, was können wir tun?

Über die ARGE SchwimmFidel gibt es für die DLRG-Ortsgruppen und die Schwimmvereine die Möglichkeit Trainer*innen auf Mini-Job-Basis zu beschäftigen, welche dann die SchwimmFidel Kurse durchführen. Diese Trainer*innen dürfen über dieses Beschäftigungsverhältnis nur Schwimmkurse im Rahmen des Förderprogramms SchwimmFidel durchführen.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert mit einer Qualifizierungsmaßnahme die Ausbildung weiterer Schwimmtrainer*innen mit weiteren Fördergeldern. Wendet euch gerne bei Interesse an das SchwimmFidel-Team.

Kann ich innerhalb des Qualifizierungsmaßnahme als DLRGler*in an Ausbildungsterminen der Schwimmverbände teilnehmen und anders herum?

Ja, als DLRGler*in könnt ihr auch an Ausbildungsterminen des Badischen Schwimm-Verbands/ des Schwimmverbands Württemberg teilnehmen. Genauso können Mitglieder aus den Schwimmverbänden an Ausbildungsterminen der DLRG Baden/ Württemberg teilnehmen.

Ist der Stundensatz für die Ausbilder*innen an tarifliche Vorgaben gebunden?

Nein, die Schwimmvereine bzw. DLRG-Ortsgruppen können die Bezahlung ihrer Trainer*innen selbst festlegen.

Wie viele Kinder können an einem Kurs teilnehmen?

An einem Kurs können vier bis sieben Kinder teilnehmen.

Wir haben eine KiTa oder Kindergarten, aber dort sind nur zwei oder drei Kinder im Vorschulalter, kann trotzdem ein Kurs stattfinden?

Ja, der Kurs kann stattfinden, indem Vorschulkinder aus zwei Kindergärten zusammengelegt werden. Grundvoraussetzung dabei ist aber, dass in beiden teilnehmenden Kindergärten Elternabende stattfinden und mit jedem Kindergarten ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wird.

Wie bekommen wir die Förderung und welche Nachweise müssen wir erbringen?

Die Fördersumme kann erst nach der Durchführung des Kurses ausgezahlt werden. Damit die Förderung von 600€ ausgezahlt werden kann, müssen folgende Anträge/Nachweise bei dem SchwimmFidel-Team vorliegen:

 

Zudem müssen folgende Kriterien unbedingt erfüllt sein:

  • Der Gesamtumfang des Schwimmkurses muss mind. 600 Minuten betragen.
  • Die Gruppengröße darf min. drei Kinder, max. sieben Kinder betragen.
  • Die Kurse müssen inhaltlich die die Niveaustufe 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) abbilden.
  • Der Schwimmkurs muss in Kooperation mit einer Kita aus BaWü durchgeführt werden.
  • Es muss ein Elternabend in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers durchgeführt werden.
  • Der Schwimmkurs muss möglichst vor 16:30 Uhr, an Wochenenden oder innerhalb der Ferien stattfinden.
  • Der Schwimmkurs muss ohne die Erhebung von Teilnehmerbeträgen durchgeführt werden.
  • Die Leitung des Schwimmkurses muss einer Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung obliegen.
  • Der Schwimmkurs muss im Zeitraum vom 01. April 2022 bis 31. August 2023 begonnen werden und spätestens bis Ende der Sommerferien 2023 abgeschlossen werden.
  • Bei der Durchführung des Schwimmkurses müssen die Maßnahmen der jeweils gültigen CoronaVO sowie der CoronaVO Sport eingehalten werden.

Gibt es Vorlagen für einen Antrag, Kooperationsvertrag oder Verwendungsnachweis?

Ja, alle Anträge und Nachweise findet ihr auf unserer Homepage.

Welche Qualifikation benötigt der Ausbilder/ die Ausbilderin?

Für DLRG-Ortsgruppen

  • Um einen SchwimmFidel-Kurs geben zu können, benötigen die Ausbilder*innen mindestens einen Ausbildungsassistenten Schwimmen.

Für Schwimmvereine

  • Um einen SchwimmFidel-Kurs geben zu können, benötigen die Trainer*innen mindestens einen Kursleiter*in Anfängerschwimmen (ASA I und ASA II).

Wie kommen die Kinder zum Hallenbad?

Der Transport der Kinder zum Schwimmbad kann von dem Kindergarten bzw. den Eltern organisiert werden. Auch der Schwimmverein oder die DLRG kann den Transport in Einzelfällen übernehmen. Hier ist eine Absprache aller Parteien notwendig.

Welchen Abschluss müssen die Kinder nach dem Kurs erbringen?

Die Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung) und Niveaustufe 2 (Wasserbewältigung mit Grundbewegungen Schwimmen) sollten angestrebt werden.

Was sind die Inhalte von Niveaustufe 1 und Niveaustufe 2?

Niveaustufe 1 (Wassergewöhnung)

  • Ziel der Wassergewöhnung ist die Wahrnehmung der spezifischen Bedingungen und die Gewöhnung an diese Bedingungen. Die Kinder erleben die Eigenschaften des Wassers (Temperatur, Dichte und Druck) und die Wirkungen des Wassers (Kraft, Auftrieb, Widerstand) im Flach- und / oder vorzugsweise im Tiefwasser.

Niveaustufe 2 (Grundfertigkeiten)

  • Die Aneignung der sieben Grundfertigkeiten (atmen, tauchen, springen, drehen, rollen, gleiten, fortbewegen) ist elementare Voraussetzung für das Erlernen des Sicheren Schwimmen Könnens.
  • Ziel dieses Unterrichtsabschnittes ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die Widerstands- und Umgebungsbedingungen im Wasser für eine kontrollierte eigene Bewegungskoordination zu erleben und zu nutzen. Die Beherrschung der Grundfertigkeiten ermöglicht eine zielgerichtete Vorbereitung der Bewegungsausführungen durch zweckmäßige Extremitäteneinsätze und Körperverhalten in Bezug zur angestrebten Technik einer beliebigen Schwimmart.

Weitere Infos dazu findet ihr unter

Wie sind die Kinder während des Schwimmkurses versichert?

Die Versicherung der teilnehmenden Kinder ist während des Kurses über die DLRG/ den Schwimmverein gegeben.

Darf der Eintrittspreis für das Schwimmbad von den Eltern übernommen werden?

Nein, bei anfallenden Kosten für den Bädereintritt müssen die Schwimmvereine bzw. die DLRG-Ortsgruppen dafür aufkommen. Oft lohnt es sich in Gespräche mit der Stadt zu gehen, um einen kostenfreien Einlass für die Kinder zu erhalten. Einige Kindergärten sind an Fördervereine angebunden, die solche Kosten übernehmen können. Ein weiterer Weg ist die Suche nach einem Sponsor, der den Beitrag übernimmt.

Können Kurse zeitgleich stattfinden?

Ja, es können mehrere Schwimmkurse zur selben Zeit, im selben Schwimmbecken stattfinden.

Es ist auch möglich, dass im Schwimmbecken parallel zwei Schwimmkurse stattfinden, von welchen einer ein SchwimmFidel-Kurs ist, der andere ein normaler Schwimmkurs der DLRG-Ortsgruppe bzw. des Schwimmvereins.