Kindertagesstätte – Verein/DLRG-Ortsgruppe

Kooperationsvertrag

über die Teilnahme am Programm SchwimmFidel.

 

Kindertagesstätte: ____________________________________________________________

 

vertreten durch: _____________________________________________________

 

und dem/ der 

 

Name des Vereins/ Ortsgruppe DLRG:

 

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vertreten durch: _____________________________________________________

 

 

§ 1 

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Schulanfängern bis zur Einschulung die Möglichkeit zu bieten, die zweite Niveaustufe der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule (2019) zu erreichen. Die zweite Niveaustufe umfasst das Beherrschen der Grundfertigkeiten des Schwimmens (Atmen, Tauchen, Gleiten, Springen, Rollen, Drehen, Fortbewegen). Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten. 

 

§2

Die Kindertagesstätte benennt dem Verein/der DLRG die Kinder, die an den angebotenen Schwimmkursen teilnehmen. Hierbei beachtet die Kindertagestätte, dass an dem jeweiligen angebotenen Kurs mindestens vier Kinder und nicht mehr als sieben Kinder teilnehmen können. Sie übermittelt alle notwendigen Informationen an die Eltern der teilnehmenden Kinder. 

 

§ 3

Die Aufsicht über die/den eingesetzten Schwimmlehrer/innen obliegt dem Verein/der DLRG. Der Verein/die DLRG trägt dafür Sorge, dass die eingesetzte Schwimmlehrkraft über eine Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung verfügt. 

Der Verein/die DLRG verpflichtet sich, für die Erbringung des Schwimmkurses nur persönlich und fachlich geeignete Personen einzusetzen. Der Verein/die DLRG ist verpflichtet, den Einsatz unverzüglich zu beenden, wenn er/sie Kenntnis von Umständen erhält, die Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung der eingesetzten Personen begründen können. Der Verein/die DLRG erklärt, dass die eingesetzten Personen vor der Durchführung des Schwimmkurses ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 a BZRG vorgelegt haben. Der Verein/die DLRG ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Schwimmkurses verantwortlich und trägt dafür Sorge, dass die Kurse inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbilden. Der Verein/die DLRG wird einen Elternabend in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen durchführen, um die Eltern über das Angebot informieren. Der Verein/der DLRG stellt bei längerfristigem Ausfall des Schwimmlehrers/Schwimmlehrerin eine qualifizierte Vertretung bzw. bietet einen Nachholtermin an.

 

§ 4

Die Schwimmkurse finden in einem örtlichen Schwimmbad oder an geeigneten Orten außerhalb des Schwimmbads, beispielsweise in der Kindertageseinrichtung, statt. Mindestens vier der zehn Übungseinheiten müssen jedoch im Schwimmbecken eines Schwimmbads stattfinden. Die Kindertageseinrichtungen bzw. die Eltern der teilnehmenden Kinder haben für den Weg an den Kursort selbst zu sorgen. In anderen Fällen sind zusätzliche Vereinbarungen über den Transport zwischen den Vertragspartnern erforderlich. 

 

§ 5

Die Kindertagesstätte und der Verein/die DLRG benennen jeweils eine Kontaktperson, um eine zielgerichtete Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen zu gewährleisten.

 

§ 6

Die Kindertagesstätte und der Verein/die DLRG benennen jeweils eine Kontaktperson, um eine zielgerichtete Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen zu gewährleisten.

 

§ 7

Die Versicherung der teilnehmenden Kinder ist während des Kurses über die DLRG/den Verein gegeben. 

 

§ 8

Die Kindertagestätte verpflichtet sich, den Verein/die DLRG im Voraus über Veranstaltungen, die den Ausfall des Kurses bedingen, in Kenntnis zu setzen.

 

§ 9

Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Vereins/der DLRG oder der von ihm eingesetzten Personen entstanden sind, haftet der Verein/die DLRG bzw. die eingesetzte Person nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 10

Das Vertragsverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.

 

§ 11

Ist eine oder sind mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso bedarf eine Änderung dieser Klausel selbst der Schriftform.

 

 

 

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Ort, Datum

 

 

 

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Kindertagesstätte                                                      DLRG/Verein

 

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