FAQs "SchwimmFidel – bleib im Wasser!"
Warum lohnt sich die Teilnahme?
- Bis zu 1.110€ Förderung pro durchgeführte Kooperation
- Chance neue Mitglieder zu gewinnen
- Mehr Kindern zur Schwimmfähigkeit verhelfen
- Langfristige Kooperationen
- Entlastung der Schwimmlehrkräfte im regulären Schwimmunterricht
- Homogenere Gruppeneinteilung und damit gezieltere Förderung der Schüler
- Mehr Kinder zur Schwimmfähigkeit verhelfen
- Langfristige Kooperationen
Rahmenbedingungen
Die Organisation des Schwimmunterrichts (zeitlicher Rahmen, Organisation der Wasserfläche, Transport der Schüler*innen zum Schwimmbad) übernimmt die Schule.
Schwimmausbilder*innen der Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen kommen unterstützend in dieSchwimmunterrichtseinheiten hinzu.
Nein, eine Kooperation darf nur im regulären Schwimmunterricht der jeweiligen Schule durchgeführt werden.
Nein, die Anwesenheit einer verantwortlichen Lehrkraft ist Voraussetzung für die Durchführung der Kooperation. Wenn die Lehrkraft der Schule bspw. aufgrund von Krankheit fehlt und keine vertretende Lehrkraft den Schwimmunterricht verantwortet, muss die Kooperation an diesem Termin entfallen. Schwimmausbilder*innen der Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen kommen ausschließlich unterstützend in die Schwimmunterrichtseinheiten hinzu.
Die Gruppengröße bestimmen die Schwimmlehrkraft der Schule und die Schwimmausbilder*innen der Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen. Pro Kooperation kann jedoch nur ein* Schwimmausbilder*in des Schwimmvereins/der DLRG-Ortsgruppe unterstützen.
Anträge, Verträge, Nachweise
- Mitglieder und außerordentliche Mitglieder der Landesschwimmverbände in Baden-Württemberg
- Ortsgruppen der DLRG Landesverbände Baden und Württemberg
- Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die Webseite.
- Anträge können bis zum 01. Juli für das darauffolgende Schuljahr gestellt werden.
- Als Kooperation wird der reguläre Schwimmunterricht einer Klasse im Schuljahresverlauf definiert.
- 1. Beispiel: Klasse 2a weiblich und männlich montags 1. und 2. Stunde
- 2. Beispiel: Klasse 2a weiblich und 2b weiblich montags 1. und 2. Stunde
- Abweichende Konstrukte sind mit den zuständigen Projektkoordinator*innen abzusprechen.
Bei der Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten sind die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten abzurechnen. Hier darf die gesamte Schulstunde (45 min.) abgerechnet werden.
Beispiel: Stehen für die Schüler*innen 90 min. Schwimmunterricht in ihrem Stundenplan, effektiv im Wasser verbringen sie aber nur 60 min., können trotzdem 2 Schulstunden (90 Minuten) für die Personalkosten abgerechnet werden.
Nein, je Kooperation kann nur ein*e Schwimmausbilder*in bei der Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten abgerechnet werden.
Die Fördersumme kann erst nach der Durchführung der Kooperation ausgezahlt werden. Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen folgende Anträge/Nachweise bei den zuständigen Projektkoordinatoren vorliegen:
- Antrag (zu stellen durch Verein/Ortsgruppe) vor Durchführung der Maßnahme
- Kooperationsvertrag mit der Schule vor Durchführung der Maßnahme
- Verwendungsnachweis (zu stellen durch Verein/Ortsgruppe) nach der Durchführung der Maßnahme
Zudem müssen folgende Kriterien (Fördervoraussetzungen und -umfang) erfüllt sein.
Ja, alle Anträge und Nachweise können auf der SchwimmFIdel-Homepage abgerufen werden.
Für die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und im Prüfungsfall vorzuhalten (nicht notwendig bei der Pauschalierten Förderung).
Fördermöglichkeiten
Für die Vereine/Ortsgruppen bestehen bezogen auf die Förderung pro Kooperation folgende Wahlmöglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Pauschalierte Förderung:
- bis 20 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 0 Euro
- 20 - 29 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 250 Euro
- ab 30 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 500 Euro
Möglichkeit 2:
Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten:
- Die Begleitung im schulischen Schwimmunterricht kann mit bis zu max. 1.110 Euro (30 Unterrichtseinheiten) gefördert werden. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kooperation anerkannt:
- die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten mit bis zu 37 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) sowie
- bis zu max. vier Zeitstunden für tatsächlich angefallene unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro.
Als begründende Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und vorzuhalten.
Schwimmausbilder*innen
Für Schwimmvereine:
- Um im regulären Schwimmunterricht unterstützen zu können, benötigen die Trainer*innen mindestens einen Kursleiter*in Anfängerschwimmen (ASA I und ASA II).
Für DLRG-Ortsgruppen:
- Um im regulären Schwimmunterricht unterstützen zu können, benötigen die Ausbilder*innen mindestens einen Ausbildungsassistenten Schwimmen.
Nein, die Schwimmvereine/DLRG-Ortsgruppen können die Bezahlung ihrer Schwimmausbilder*innen selbst festlegen.
Mitglieder des DLRG Landesverband Württemberg e.V. sollten sich vor der Festlegung des Stundensatzes ihrer Schwimmausbilder*innen an die zuständige Projektkoordinatorin wenden.
Über das ARGE Schwimmprojekt Baden-Württemberg gibt es für die Schwimmvereine /DLRG-Ortsgruppen die Möglichkeit Schwimmausbilder*innen auf Minijob-Basis zu beschäftigen, welche dann die SchwimmFidel-Kurse und -Maßnahmen durchführen. Diese Schwimmausbilder*innen dürfen über dieses Beschäftigungsverhältnis nur Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms SchwimmFidel durchführen.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fördert mit einer Qualifizierungsmaßnahme die Ausbildung weiterer Schwimmausbilder*innen mit bis zu 250€ pro Teilnehmenden.
Versicherung
Die Versicherung der teilnehmenden Kinder ist während des Kurses über die Schule gegeben.